Über uns

„Leben in Hirschau. Gemeinsam. Gestalten.“ Die Hirschauer Nachbarschaftshilfe: Aus alt mach neu!

Nachbarschaftshilfe hat in Hirschau eine lange Tradition. Getragen von der katholischen Kirchengemeinde hat sie über viele Jahre hinweg einen wichtigen Beitrag geleistet hinsichtlich der Unterstützung derer, die manche Dinge nicht mehr selber schaffen. Ältere Menschen wünschen sich, so lange wie möglich eigenständig in der gewohnten Wohnung bleiben zu können.
Hierzu hat die Nachbarschaftshilfe geholfen. Aber auch bei jungen Familien konnte sie unterstützend wirken.

Da gesetzliche Bestimmungen und Abrechnungsregeln komplizierter wurden, mußte die kirchliche Nachbarschaftshilfe neu geregelt werden.

Ein Verein wurde gegründet.

Sie soll nun auf neuen Beinen mit neuen Aktiven wieder aufgebaut werden!






Im Rahmen des Bürgerbeteiligungsprozesses Quartier 2020 kam der Wunsch auf, die Nachbarschaftshilfe auf einer breiten Basis aufzustellen: Es soll ein Nachfolge-Verein gegründet werden, in dem die Gemeinde Hirschau und beide christlichen Kirchengemeinden im Vorstand vertreten sind. Durch dieses Zusammenwirken erhofft man sich, dass möglichst viele in der Nachbarschaftshilfe aktiv sein werden, aber auch, dass sich viele helfen lassen wollen.

Wobei möchte die Nachbarschaftshilfe unterstützen?

Zum Beispiel:

Besuche mit Vorlesen, Spielen, Spazieren gehen, oder Betreuungsangebote für Haustiere, Hilfe bei Hausaufgaben oder bei Büroarbeiten, wie Formulare ausfüllen, Briefe an Behörden, Behördentelefonate.

Es können auch Gartenarbeiten oder hauswirtschaftliche Hilfen, wie Wäsche richten, Bügeln, Spülen, Kochen, Bett beziehen angeboten werden. 

Ferner können ältere, kranke, behinderte und hilfsbedürftige Personen zu Arztbesuchen begleitet werden. Möglich ist auch der gemeinsame Besuch des Gottesdienstes, gemeinsames Erinnern.

Wichtig ist, dass die Nachbarschaftshilfe nicht als Putzhilfe eingesetzt wird.

Am 05.03.2021 fand die Gründung des Vereins "Nachbarschaftshilfe Hirschau e.V." statt.

Am 17.03.2021 wurde uns die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Tübingen anerkannt.

Durch das Landratsamt Tübingen wurden unsere Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI und UstA-VO BW (Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg) anerkannt.